Bezirkssportausschuss Vöcklabruck
Förderungsrichtlinien
Hauptaugenmerk wird auf den Breitensport und den Nachwuchs gerichtet!
Genehmigt in der Sitzung vom 08.02.2018
a) Besonders förderungswürdige Spartenwettkämpfe mit Nachwuchsklassen
sind:
Geländelauf
Leichtathletik Dreikampf
Schwimmen
Geräteturnen
Skilauf (alpin/nordisch) bzw. Snowboard
Tennis
Tischtennis
Basketball
Fußball
Handball
Volleyball
Stockschießen
b) Bewerbe in den Sportarten laut Landesgesetzblatt Nr. 21/2016 vom 31.03.2016 (Oö. Sportarten-Verordnung 2016) können gefördert werden, wenn 3 Vereine des Bezirkes an der Bezirksmeisterschaft teilnehmen und/oder StarterInnen aus 5 verschiedenen Gemeinden des Bezirkes teilnehmen.
c) Bewerbe in den sogenannten "Trendsportarten" können gefördert werden.
Darunter fallen Sportarten, welche nicht in der Oö. Sportartenverordnung
angeführt sind.
Vorraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme von Startern aus 5 verschiedenen Gemeinden des Bezirkes.
d) Bei besonderen Aufwendungen für eine Veranstaltung können
Sonderförderungen vor der Veranstaltung beantragt werden.
e) Fachverbandsmeisterschaften und laufende Meisterschaften werden nicht gefördert.
f) Die Genehmigung der Bezirksmeisterschaft erfolgt durch den Bezirkssportausschuss.
g) Die Bezirksmeisterschaft muss von einem Verein oder einer Schule ausgetragen werden!
h) Die Basisförderung für jede Bezirksmeisterschaft beträgt Euro 300.
i) Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
Eine endgültige Entscheidung verbleibt dem Bezirkssportausschuss!